AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
II. Preise
(1) Alle Preise der Preislisten sind aufgrund der bekannten Preissituation unverbindlich. Es kommen grundsätzlich die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ab Pforzheim.
(2) Die Preise in unserer Preisliste für Schmuck in allen Metallen sind aufgrund der Edelmetall- und Brillantpreisschwankungen freibleibend und unverbindlich. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
(3) Versandkosten, Mehrwertsteuer Verpackung, Versicherung, Porto, Fracht und gesetzliche Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet. Ab einem Netto-Warenwert von EUR 100,00 entfallen die Versandkosten. Ausgenommen sind Express- und Nachnahmelieferungen, Frachten sowie Spezialverpackungen.
(4) Schreib- und Rechenfehler sowie andere offenbare Unrichtigkeiten in unseren Angeboten, Aufträgen und Rechnungen, können wir jederzeit ohne Rechtsnachteil korrigieren.
III. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, neben den uns durch Verzug entstandenen Kosten Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Die Annahme von Schecks erfolgt von uns nur zahlungshalber unter Vorbehalt der Einlösung derselben. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers, und zwar ab Fälligkeitstag der Rechnungen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Mindestwarenbestellwert beträgt EUR 50,00.
IV. Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird. Insbesondere entfällt jeder Schadensersatz bei Verzögerungen auf dem jeweiligen Transportweg (Post-, Bahn-, Express-, LKW usw.), sowie durch Betriebsstörungen jeder Art.
V. Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Alle Sendungen sind auf dem Transportweg zum Käufer versichert. Der Versand erfolgt auf dem uns am günstigsten erscheinenden Wege. Versand durch Eilboten oder Express erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. Die Kosten für eine evtl. Rücksendung des Käufers gehen zu dessen Lasten. Der Käufer hat dabei auf ordnungsgemäße Verpackung zu achten.
VI. Verpackung
Die Art der Verpackung bleibt uns überlassen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
VII. Sonderanfertigungen und Reparaturen
Bei Sonderanfertigungen oder Sonderbeschaffung für den Kunden ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Vom Käufer zugeschickte Waren, welche repariert oder umgearbeitet werden sollen, lassen wir namens und im Auftrag des Käufers in Fachwerkstätten reparieren bzw. umarbeiten. Diese Arbeiten erfolgen nicht in unserem Haus. Eine Gewährleistung hierfür wird von uns nicht übernommen.
VIII. Auswahlen
Auswahlen und Ansichtssendungen müssen innerhalb 10 Tagen zurückgesandt werden, falls die Lieferung nicht behalten wird. Portokosten für Hin- und Rücksendung trägt der Kunde. Nach Ablauf der Frist erfolgt Festrechnung. Kürzere oder längere Auswahlzeiten können vom Verkäufer schriftlich auf der Auswahlsendung vermerkt werden und ersetzen die oben angegebene Zehn-Tages-Frist. Warennummern und Preise auf unseren Etiketten dürfen nicht überklebt, entfernt oder beschriftet werden. Jeder, vom Verkäufer an den Käufer geschickten Auswahlsendung, liegen unsere „Aufbewahrungs- und Beförderungsrichtlinien" bei, die zu beachten sind.
IX. Reklamationen
Beanstandungen an Waren können nur innerhalb von acht Tagen anerkannt werden. Bei später festgestellten Schäden beschränkt sich die Haftung auf nachweisbare Materialfehler.
X. Rücksendungen
Rücksendungen des Käufers von Waren zur Gutschrift können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Gutgeschrieben wird der vereinbarte Preis. Benutzte Waren werden nicht zurückgenommen. Bearbeitungsgebühren werden ggf. berechnet.
XI. Mängelhaftung und Garantieleistungen
Die Frist für Mängelhaftungsansprüche ist gemäß § 437 BGB gegenüber gewerblichen Kunden auf 12 Monate beschränkt. Bei Garantieleistungen für von uns gelieferte Waren kann eine Garantie nur im Rahmen der Garantiebedingungen des Herstellers gewährt werden.
XII. Eigentumsvorbehalt
Alle Warenlieferungen, im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet, bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag bzw. den Verträgen unser Eigentum. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns als Lieferanten. Sollte unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung erlöschen, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Soweit Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil des Grundstückes geworden ist, verpflichtet sich der Käufer, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, uns die Demontage der Gegenstände zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Wird Vorbehaltsware mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Käufer, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf uns. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer-, Bruch- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche sind an uns abzutreten. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten sowie bei Scheckprotesten gestattet der Käufer einem unserer Bevollmächtigten jederzeit das Betreten seiner Geschäftsräume, um den Bestand von uns gelieferter Ware aufzunehmen, auszusondern und zurückzuholen.
XIII. Abnahme der Warensendung
Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, beim Empfang der Ware diese auf Transportschäden zu überprüfen und gegebenenfalls beim Anlieferer zu reklamieren.
XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie für sein Entstehen oder über seine Wirksamkeit ergebende Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unserer Firma. Für Scheckklagen gilt daneben der gesetzliche Gerichtsstand. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
XV. Datenverarbeitung
Wir speichern erforderliche personenbezogene Daten gem. § 26 BDSG.